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Teilnahmebedingungen Wettbewerbe und Gewinnspiele

Mit der Teilnahme an einem Wettbewerb von Migros Supermarkt, VOI Migros-Partner, Migros-Restaurant, Migros-Take-Away, SportX, Bike World , melectronics, Micasa, Do it + Garden oder OBI stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:

 

Wettbewerbsveranstalter:
Genossenschaft Migros Aare


Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden des Wettbewerbsveranstalters, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.


Ablauf des Wettbewerbs:
Durch die Abgabe des Wettbewerbstalons nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden durch Zufallsverlosung die Gewinnenden ermittelt. Die Gewinnenden werden mit persönlichem Schreiben benachrichtigt.


Gratisteilnahme:
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden. Dies kann jedoch je nach Wettbewerb abweichen; grundsätzlich gelten die Bestimmungen des ausgeschriebenen Wettbewerbes. 


Preise:
Die Preise sind auf dem jeweiligen Wettbewerbstalon ersichtlich.
Preise, die den Gewinnenden nicht bis spätestens 3 Monate nach Abgabeschluss zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.


Publikation der Gewinnenden:
Der/die Wettbewerbsveranstaltende weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens  z.B. online und im Migros-Magazin veröffentlicht werden.
 

Datenschutz:
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des/der Wettbewerbsveranstaltenden.
 

Weitere Bestimmungen:
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli etc. ist untersagt. Der/die Wettbewerbsveranstaltende behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupon-Heftli etc. sperren zu lassen.

Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der/die Wettbewerbsveranstaltende ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.

Der/die Wettbewerbsveranstaltende behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000.- allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der/die Wettbewerbsveranstaltende im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinnenden der Eidgenössischen Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidgenössischen Steuerverwaltung entrichtet. Der/die Wettbewerbsveranstaltende ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinnenden zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Gerichtsstand ist der Sitz des Wettbewerbsveranstalters. Es gilt Schweizer Recht.