1. Allgemeines

Die Senioren-Vorteilskarte wird von der Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl herausgegeben. Sämtliche Rechte im Zusammenhang mit der Senioren-Vorteilskarte gelten ausschliesslich gegenüber der Genossenschaft Migros Aare. Das Eigentum an der Senioren-Vorteilskarte verbleibt bei der Genossenschaft Migros Aare. Die Herausgabe der Senioren-Vorteilskarte erfolgt ausschliesslich zu den Konditionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Antragstellung jeweils gültigen Fassung. Die Genossenschaft Migros Aare behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website www.migrosaare.ch/senioren abgerufen und ausgedruckt werden.

2. Anmeldung

Die Senioren-Vorteilskarte kann online oder per schriftlichem Formular beantragt werden. Mit der Antragstellung bzw. Verwendung der Senioren-Vorteilskarte erklärt der Antragsteller sein Einverständnis mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und nimmt die Datenschutzerklärung (abzurufen unter folgendem Link: www.migrosaare.ch/senioren) zur Kenntnis.

3. Herausgabe

Die Senioren-Vorteilskarte wird an Personen herausgegeben, die bei der Antragstellung mindestens sechzig (60) Jahre alt sind. Die Senioren-Vorteilskarte ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Die Senioren-Vorteilskarte wird nur nach Antragstellung und der vollständigen, korrekten Angabe der geforderten Daten herausgegeben. Die Genossenschaft Migros Aare ist berechtigt, die Herausgabe der Senioren-Vorteilskarte zu verweigern bzw. die Senioren-Vorteilskarte zurückzufordern und zu sperren, sofern der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat oder diesbezüglich Bedenken bestehen. Das Personal der Genossenschaft Migros Aare oder andere beauftragte Personen sind berechtigt, jederzeit Ausweiskontrollen durchzuführen, um einem Missbrauch der Senioren-Vorteilskarte vorzubeugen. Die Senioren-Vorteilskarte wird gebührenfrei herausgegeben. Der Kunde ist verpflichtet, die Senioren-Vorteilskarte an die Genossenschaft Migros Aare zu retournieren, sofern er gemäss Ziffer 5 Datenschutz sein Recht auf Löschung wahrnimmt und aus dem Programm ausscheidet.

4. Rechte und Pflichten

Die Nutzung der Senioren-Vorteilskarte ist auf das Einkaufsverhalten des Antragstellers beschränkt, d.h. einkaufs- und mit der Senioren-Vorteilskarte vorteilsberechtigt ist nur der Karteninhaber. Dieser ist berechtigt, mit der Senioren-Vorteilskarte jeden Monat, einmalig innerhalb der festgelegten 3 Tage, von 10% Rabatt bei einem Einkauf in einer der folgenden Verkaufsstellen der Genossenschaft Migros Aare (Kanton Aargau, Bern und Solothurn mit Ausnahme von Breitenbach, Dornach, La Neuveville, Moutier, St. Imier, Tavannes, Tramelan) zu profitieren:

  • Migros-Supermarkt (inkl. Blumenabteilung)
  • VOI-Filiale
  • Migros-Restaurant
  • Migros-Take-Away
  • Apotheke Zur Rose

Ausgenommen vom Rabatt sind M-Budget-Artikel, Elektronik-Artikel inkl. Zubehör und Bücher/Fotobücher/Zeitschriften, Gebührensäcke und -marken, Vignetten, Depots, Servicedienstleistungen, E-Loading, iTunes/App-Karten, SIM-Karten, Gutscheine, Geschenkkarten, Geschenkboxen, Kaffeebonbüchlein, Partyplatten, Catering Services, alle Heimlieferservices und Rezept-Einlösungen. Zusätzlich im VOI ausgenommen sind Migros-fremde Produkte wie Tabak, alkoholische Getränke und Swisslos-Produkte usw. Nicht gültig in Online-Shops.

Die Mehrfachverwendung der Senioren-Vorteilskarte innerhalb der festgelegten 3 Tage und / oder in unterschiedlichen Verkaufsstellen ist untersagt. Die Migros behält sich das Recht vor, zu Unrecht gewährte Rabatte zurückzufordern. Inhaber der Senioren-Vorteilskarte erhalten in unregelmässigen Abständen Angebote oder Informationen zu vergünstigten Aktionen. Mit der Senioren-Vorteilskarte sind für den Antragsteller folgende Vorteile verbunden: Teilnahmemöglichkeit an Wettbewerben und Veranstaltungen, Spezialangebote innerhalb der ganzen Migros-Gruppe, Partnerangebote (z.B. vergünstigte Produkte), Profitiertage, vergünstigte Ausflugsmöglichkeiten, exklusive Informationen und Tipps zu allen Lebenslagen. Die Genossenschaft Migros Aare behält sich vor, jederzeit Änderungen der Angebote und Informationen vorzunehmen, das Programm aufzulösen oder bei Auswirkung höherer Gewalt oder bei Ausfall der Technik vorübergehend auszusetzen. Die aktuell gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.migrosaare.ch/senioren abrufbar und gelten von den Teilnehmern als akzeptiert.

5. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Senioren-Vorteilskarte unterliegt der Datenschutzerklärung  der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit der Senioren-Vorteilskarte und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter privacy.migros.ch. Mit der Anmeldung Senioren-Vorteilskarte akzeptieren die Antragssteller die damit gemäss Datenschutzerklärung verbundene Bearbeitung ihrer Personendaten.

6. Haftung

Schäden, welche dem Antragsteller im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung der Senioren-Vorteilskarte entstehen, sind vom Antragsteller zu tragen. Dazu gehören insbesondere Schäden infolge eines Diebstahls, Verlusts oder einer missbräuchlichen Verwendung der Senioren-Vorteilskarte. Die Genossenschaft Migros Aare haftet nur im Falle von Grobfahrlässigkeit und Absicht. Wird dem Antragsteller ein Vorteil oder eine Information nicht gewährt, können daraus keine Haftungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Genossenschaft Migros Aare abgeleitet werden.

7. Kartenverlust

Bei Verlust einer Senioren-Vorteilskarte wird diese kostenlos ersetzt. Die Meldung des Kartenverlustes ist bei jedem Kundendienst oder unter der Gratistelefonnummer 0800 001 688 möglich.

8. Sonstiges

Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Genossenschaft Migros Aare. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Stand: Dezember 2023.