Wettbewerb
Sie haben unseren Stand an der BEA 2018 besucht? Dann können Sie unsere Wettbewerbsfragen bestimmt spontan beantworten. Wenn nicht, dann genügt ein aufmerksamer Blick auf diese Seite und Sie finden alle Infos.
Das können Sie gewinnen
Wir verlosen unter allen korrekten Einsendungen bis am 31. Mai 2018 diese Preise:
1. Preis
Eine Migros-Geschenkkarte im Wert von 500 Franken
2. – 11. Preis
Je zwei Tickets für die Tellspiele Interlaken inklusive Apéro und
Nachtessen im Gesamtwert von je 270 Franken
12. – 15. Preis
Je ein Geschenkkorb mit Produkten «Aus der Region. Für die Region.» im Wert von 50 Franken
Die Migros Aare und IP-Suisse wünschen viel Glück!
Wiesenmilch: ein Schluck Natur
Wiesenmilch ist etwas Besonderes. Sie ist mehr als ein erfrischendes Getränk, das den Kaffee weniger stark oder das Müesli erst richtig schmackhaft macht. Als tierisches Produkt steht sie in direktem Zusammenhang mit der Tierhaltung und der Schweizer Landwirtschaft. Weil diese beiden Faktoren der Migros am Herzen liegen, hat sie gemeinsam mit der IP-Suisse die Richtlinien zur Produktion von TerraSuisse Wiesenmilch entwickelt. Höfe, die nach TerraSuisse-Richtlinien produzieren, verpflichten sich dazu, die Artenvielfalt zu schützen und zu fördern. Sie wählen aus einem umfassenden Katalog Massnahmen, die für ihren Betrieb umsetzbar sind und erhalten oder erschliessen damit Lebensräume für Wildtiere, Insekten, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen. Die Pflege der einheimischen Fauna und Flora wirkt also über die Grenzen der zertifizierten Wiesenmilch-Betriebe hinaus. Wiesenmilch-Kühe ernähren sich hauptsächlich von betriebseigenem Gras, Heu und Grassilage. Auf ergänzende Futtermittel aus Soja wird verzichtet. Die zufriedenen Tiere haben zu jeder Jahreszeit Auslauf – im Sommer geniessen sie täglichen Weidegang und im Winter steht ihnen ein Laufhof zur Verfügung, in dem ihren natürlichen Herdentrieb ausleben können. Die TerraSuisse Wiesenmilch ist exklusiv bei uns in der Migros Aare erhältlich und überzeugt mit ihrem natürlichen Geschmack und ihrer nachhaltigen Produktion, die wir mit einem höheren Milchpreis honorieren.
Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmebedingungen
Mit der Online-Registrierung stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Wettbewerbsveranstalter: Genossenschaft Migros Aare
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche das 16. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Atelier Herzog sowie von IP Suisse, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs: Durch Online-Registrierung bis am 31.5.2018, 23.59 Uhr nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden am 8.6.2018 durch Zufallsverlosung die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden Post benachrichtigt.
Preise:
1. Preis
eine Migros-Geschenkkarte im Wert von 500 Franken
2. – 11. Preis
je zwei Tickets für die Tellspiele Interlaken inklusive Apéro und
Nachtessen im Gesamtwert von je 270 Franken
12. – 15. Preis
je ein Geschenkkorb mit Produkten «Aus der Region. Für die Region.» im Wert von 50 Franken
Preise, die dem Gewinner nicht bis spätestens am 31.8.2018 zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.
Publikation der Gewinner: Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens unter www.migrosaare.ch veröffentlicht werden.
Weitere Bestimmungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.
Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.