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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Grosskunden-Programm der Migros

1. Grosskunden-Programm

Das Grosskunden-Programm der Genossenschaft Migros Aare ist ein Angebot der Genossenschaft Migros Aare (Migros Aare), Industriestrasse 20, 3321 Schönbühl und richtet sich an Geschäftskunden im Sinne der Ziffer 3 dieser Vertragsbedingungen.

Das Grosskunden-Programm umfasst:

  • eine Kontaktstelle für die Anliegen der Geschäftskunden im Verhältnis zur Migros Aare,
  • Sonderkonditionen und Spezialangebote für Firmenkunden, 
  • den Leistungsbezug auf Rechnung unter Vorlage der Grosskundenkarte.

2. Grosskunden-Kontaktstelle

Der Geschäftskunde kann sich zu sämtlichen administrativen Fragen und Fragen zur

Rechnung an die Grosskunden-Kontaktstelle (Tel. +41 58 565 33 00, mpro@migrosaare.ch) der Migros Aare wenden.

3. Geltungsbereich AVB, Herausgeber, Teilnahmeberechtigte und Registrierung sowie Gebühren

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend «AVB») gelten für alle Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen den Grosskunden und der Migros Aare im Zusammenhang mit der Teilnahme am Grosskunden-Programm und der Nutzung der Grosskundenkarte. Betreffend Änderungen der AVB gilt die nachfolgende Ziff. 18 dieser AVB.

Im Zusammenhang mit den von den Grosskunden getätigten Einkäufen gelten ausschliesslich die jeweiligen Vertragsbedingungen und Geschäftskonditionen der Genossenschaft Migros Aare.

Die Migros Aare ist Herausgeberin der Grosskundenkarte. Sämtliche Rechte der Grosskunden in Zusammenhang mit dem Grosskundenkarten-Programm und der Grosskundenkarte bestehen ausschliesslich gegenüber der Genossenschaft Migros Aare. Eine Teilnahme bei weiteren, am Grosskunden-Programm teilnehmenden Migros Genossenschaften, ist möglich. Sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, erfolgt eine Freischaltung der weiteren Migros Genossenschaften. Die weiteren freigeschalteten Migros Genossenschaften sind für die bei ihnen getätigten Einkäufe sowie Abrechnung verantwortlich und Ansprechpartner.

Die Grosskundenkarte wird ausschliesslich an Geschäftskunden (juristische Personen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Inhaber von Einzelfirmen, Kantone, Vereine sowie öffentlich-rechtliche Institutionen) mit Sitz in der Schweiz nach erfolgreicher Bonitätsprüfung abgegeben (nachfolgend «Grosskunde» genannt). Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die Migros Aare kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme verweigern.

Der Grosskunde kann die Anzahl der im Zusammenhang mit seiner Grosskundennummer auszustellenden Grosskundenkarten festlegen sowie bestimmen, auf welche individuell bezeichneten Mitarbeitenden oder für welche Gruppe(n) seiner Mitarbeitenden (z.B. Abteilung, Kostenstelle, Projekt) sie ausgestellt werden sollen (nachfolgend «Grosskunden-Karteninhaber» genannt). Der Grosskunde hat die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber über diese AVB zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese die AVB ebenfalls einhalten.

Mit der Beantragung einer Grosskunden-Karte:

  • akzeptiert der Grosskunden-Kontoinhaber die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Grosskunden-Programms der Migros Aare sowie die im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm geltenden Verzugszinsen und Gebühren (z.B. für Ersatzkarten bei Verlust/Diebstahl) und
  • lässt sich der Grosskunde das Verhalten der von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber im Zusammenhang mit der Verwendung der Grosskundenkarte zurechnen und er haftet für die Beachtung dieser AVB durch die von ihm bestimmten Grosskunden-Karteninhaber.

Die Migros Aare behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Eröffnung einer Grosskundenkartennummer oder die Herausgabe einer Grosskundenkarte an eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen abzulehnen.

Um am Grosskunden-Programm teilnehmen zu können, ist eine Registrierung, Identifikation und Antragstellung des Grosskunden erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschliesslich über die Website migrosaare.ch/mpro.

Für die Registrierung müssen von den Grosskunden folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Grosskunde gemäss obenstehender Definition
  • Konnektivität zum Internet

Zu Beginn des Registrierungsprozesses erfasst der Grosskunde seine Stammdaten (Rechtsform, Firma, Adresse, Telefonnummer, Kontaktperson) und wählt aus, in welchen Genossenschaften er einkaufen möchte, wie viele Karten bestellt werden sollen sowie die Fakturierungsart. Zur Identifikation wird der HR-Auszug oder die Statuten dem Antrag beigefügt.

Zur Fortsetzung des Registrierungsprozesses sind vom Grosskunden die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen der Migros Aare zu akzeptieren. Akzeptiert der Grosskunde die Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen, erfolgt eine Prüfung des Antrags durch die Migros Aare. Bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird das Konto des Grosskunden erstellt. Bei der Registrierung hat der Grosskunde vollständige und wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Grosskunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf seine Registrierungs- und Login-Daten haben.

Die Grosskundenkartennummer und die Grosskundenkarten sind grundsätzlich kostenlos. Die Migros Aare ist jedoch frei, in bestimmten Fällen oder für bestimmte Zusatzleistungen Gebühren, wie z.B. Sperrgebühr, Gebühren für Ersatzkarten, Verzugszinsen, Mahngebühren etc., zu verlangen.

4. Antrags- und Bonitätsprüfung

Der Antragsteller ermächtigt mit dem Kartenantrag die Migros Aare bzw. von der Migros Aare Beauftragte, sämtliche für die Prüfung des Grosskundenkartenantrags sowie für die Abwicklung der vertraglichen Beziehungen massgeblichen Auskünfte bei Informationsdatenbanken, bei Dritten sowie bei öffentlichen Ämtern (z.B. Einwohnerkontrolle, Handelsregisteramt, Betreibungsamt) einzuholen und diesen weiterzugeben.

Nach einer positiven Bonitätsprüfung kann die Eröffnung der entsprechenden Grosskundenkartennummer und die Überlassung der Grosskundenkarte(n) erfolgen, womit der Antragsteller zum «Grosskunde» wird.

Der Grosskunde ermächtigt die Migros Aare bzw. von der Migros Aare Beauftragte, jederzeit eine erneute Bonitätsprüfung durchzuführen.

5. Kauf auf Rechnung mit Grosskundenkarte

Durch Vorweisen der Grosskundenkarte und Eingabe des zugehörigen Passcode können bei den Akzeptanzstellen der Migros Aare – im Rahmen der Vorrätigkeit bzw. Verfügbarkeit der infrage stehenden Leistungen und Waren sowie im Rahmen von allfälligen für den Grosskunden geltenden Einkaufslimiten – Leistungen auf Rechnung des Grosskunden bezogen werden. Auf Rechnung bezogene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Migros Aare.

Eine Auflistung aller Akzeptanzstellen, bei denen mit der Grosskundenkarte Leistungen auf Rechnung bezogen werden können, ist jederzeit für den Grosskunden auf der Webseite migrosaare.ch/mpro ersichtlich. Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich bei diesen Stellen eingesetzt werden. Das Sammeln von Cumulus-Punkten, das Einlösen von Cumulus-Bons oder Cumulus-Angeboten (z.B. Cumulus-Vorteilscoupons, Bonuscoupons etc.) sind bei Kauf auf Rechnung mit der Grosskundenkarte ausgeschlossen.

Sollte es zu einer berechtigten Warenretoure kommen, wird dem Grosskunden der entsprechende Wert auf die Grosskundennummer gutgeschrieben. Der Betrag wird in keinem Fall bar ausbezahlt und nicht separat überwiesen. Dieser wird bei der nächsten Rechnung als negativer Betrag (=Gutschrift) angezeigt und somit vom Rechnungstotal abgezogen.

Rechnungen werden per 01.01.2023 ausschliesslich in elektronischer Form an die vom Grosskunden angegebene E-Mail-Adresse versandt. Ein Versand der Rechnung per Post ist ab diesem Datum nicht mehr möglich.

Der Grosskunde verpflichtet sich zur Begleichung aller Rechnungen und damit in Zusammenhang stehenden Forderungen, welche auf Einkäufe zurückzuführen sind, die unter Einsatz der im Zusammenhang mit seinem Grosskundenkartenkonto ausgestellten Grosskundenkarte(n) getätigt worden sind. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen gegenüber der Migros Aare entbindet den Grosskunden nicht von der Zahlungspflicht gegenüber der Migros Aare. Sollte die Teilnahme bei mehreren Genossenschaften erfolgen, so erhält der Grosskunde pro Migros Genossenschaft separate Rechnungen. Die Zahlungen müssen somit pro Migros Genossenschaft erfolgen.

Die im Vormonat bezogenen Leistungen werden bis Mitte des Folgemonats in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Es wird kein Skonto gewährt. Die Rechnung gilt als vorbehaltlos anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab deren Zugang schriftlich beanstandet wird. Der beim Einkauf erhaltene Lieferschein (in Form eines Kassenbons) enthält eine detaillierte Übersicht aller Einkäufe und erfüllt die Anforderungen eines Mehrwertsteuerbelegs. Dieser Lieferschein muss somit aufbewahrt werden. Im Falle eines Verlusts besteht die Möglichkeit, den Lieferschein online abzufragen.

Die Migros Aare und die Akzeptanzstellen sind in ihrem Entscheid zum Abschluss eines Kaufes auf Rechnung frei und können einen solchen ohne Begründung ablehnen, insbesondere jedoch, wenn sich der Grosskunde in Verzug befindet oder falls erwiesen ist oder ein Verdacht besteht, dass eine Grosskundenkarte zweckwidrig oder missbräuchlich verwendet wird.

Die Verwendung der Grosskundenkarte für den Erwerb zum Zweck der entgeltlichen Weiterveräusserung der erworbenen Leistungen ist unzulässig. Ist erwiesen oder bestehen nach Beurteilung der Migros Aare Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde die Grosskundenkarte für den Erwerb von Leistungen zum Zweck der entgeltlichen Wiederveräusserung einsetzt bzw. eingesetzt hat, behält sich die Migros Aare, entsprechend nachfolgender Ziff. 15, den Ausschluss des Grosskunden vom Grosskunden-Programm und die Sperrung der im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten sowie gegebenenfalls weitere zivil- und strafrechtliche Schritte vor.

6. Grosskunden-Rabatt

Dem Grosskunden werden die im Konditionenblatt definierten Rabatte gewährt. Die Rabatte sowie die weiteren Bestimmungen gemäss Konditionenblatt können von der Migros Aare jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden.

Der Grosskundenrabatt gilt auf alle Artikel mit Ausnahme derjenigen Einkäufe, welche Leistungen betreffen, die von der Rabattberechtigung ausgeschlossen sind. Diese Ausnahmen sind im Konditionenblatt definiert.

Es steht der Migros Aare frei, bestimmte Angebote von der Rabattgewährung auszuschliessen (z.B. bei kundenspezifischen Angeboten mit Nettopreisen).

Die Verwendung der Seniorenkarte im Zusammenhang mit dem Grosskundenprogramm und auch eine Kumulation des Seniorenrabattes mit dem Grosskunden-Rabatt ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsverzug

Erfolgt bis zum Zahlungsziel keine oder nur eine unvollständige Zahlung, so ist der Grosskunde automatisch in Verzug und schuldet die im Konditionenblatt geregelten Verzugszinsen. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Grosskunden. 

8. Einkaufslimiten und Sperrung

Die Migros Aare kann das Grosskundenkartenkonto und die Grosskundenkarte(n) jederzeit und ohne Angabe von Gründen sperren sowie Einkaufslimiten festlegen. Insbesondere ist vom Grosskunde umgehend, nachdem Mitarbeitende das Unternehmen des Grosskundes verlassen haben, für die auf die betreffenden Mitarbeitenden ausgestellten Grosskundenkarten die Sperrung zu beantragen bzw. einen neuen Passcode zu verlangen.

9. Grosskunden-Spezialangebote

Die Migros Aare kann nach ihrem freien Ermessen Grosskunden bzw. Grosskundenkarteninhabern spezielle, nicht übertragbare, d.h. für Grosskunde bzw. Grosskundenkarteninhaber bestimmte Grosskunden-Angebote unterbreiten. Der Grosskunde stimmt zu, dass ihm und den Grosskundenkarteninhabern auch Angebote Dritter unterbreitet werden dürfen.

10. Mitteilungen

Der Grosskunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der in den Grosskunden-Antragsformularen gemachten Angaben sowie die Grosskundenkarteninhaber betreffenden Angaben sofort schriftlich der Grosskunden-Kontaktstelle (mpro@migrosaare.ch) mitzuteilen, insbesondere jede Änderung seiner Firma oder der Adresse eines Grosskundenkarteninhabers sowie den Austritt von Grosskundenkarteninhabern aus dem Unternehmen des Grosskunden.

Mitteilungen der Migros Aare (namentlich Rechnungen, AVB-Änderungen, Kündigung usw.) gelten als gültig zugestellt, wenn sie an die letzte vom Grosskunden bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse gesendet wurden.

11. Sicherheit

Die Grosskundenkarte kann ausschliesslich mit Passcode verwendet werden. Sowohl die Grosskundenkarte als auch der Passcode sind von den Grosskundenkarteninhabern sorgfältig und insbesondere getrennt voneinander aufzubewahren und weder an Dritte weiterzugeben noch zugänglich zu machen. Für die Geheimhaltung des Passcodes sind die Grosskundenkarteninhaber selbst verantwortlich. Jede Person, welche sich durch Vorweisung einer Grosskundenkarte und Eingabe des zugehörigen Passcodes legitimiert, gilt als berechtigt, Einkäufe zu tätigen, und der Grosskunde ist zu deren Bezahlung verpflichtet (oben Ziff. 5). Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, weitergehende Überprüfungen in Bezug auf Personen, die die Grosskundenkarte verwenden, durchzuführen. Der Passcode kann nur durch die zugewiesene Kontaktstelle geändert bzw. aktualisiert werden. Es besteht keine Möglichkeit, einen Passcode frei zu definieren.

Ein Diebstahl oder Verlust sowie Feststellungen missbräuchlicher Verwendung von Grosskundenkarten müssen unverzüglich dem Grosskunden-Support, entweder telefonisch unter Tel. +41 58 565 33 00 oder per E-Mail an mpro@migrosaare.ch, gemeldet werden. Bei Diebstahl oder Feststellung missbräuchlicher Verwendung ist zudem umgehend Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Eine Kopie des Polizeirapportes ist an die Grosskunden-Kontaktstelle zu mailen.

Die Verwendung der Grosskundenkarte kann von bestehenden Services aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen sein (bspw. Self-Checkout und Self-Scanning-Kasse).

12. Haftung

Schäden, welche dem Grosskunden oder Grosskundenkarteninhabern im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung von Grosskundenkarten entstehen, sind vom Grosskunden bzw. von den Grosskundenkarteninhabern zu tragen. Dazu gehören insbesondere Schäden, die zufolge eines Diebstahls, eines Verlusts oder einer missbräuchlichen Verwendung von Grosskundenkarten entstehen.

Die Haftung der Migros Aare wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Zufall, indirekte Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen oder entgangener Gewinn) sowie Haftung für Hilfspersonen. Wird dem Grosskunden bzw. einem Grosskundenkarteninhaber der Kauf auf Rechnung nicht gewährt, so können daraus keine Haftungs- oder sonstigen Ansprüche gegen die Migros Aare abgeleitet werden. Die Migros Aare haftet insbesondere nicht, wenn eine Akzeptanzstelle eine Grosskundenkarte nicht akzeptiert oder Grosskundenkarten wegen einer technischen Störung, der Anpassung von Einkaufslimiten, einer Sperre oder der Kündigung nicht verwendet werden können.

13. Datenbearbeitung

Die Migros Aare sowie die Migros-Gruppe bearbeitet die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber mit Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes. In diesem Rahmen werden die Daten des Grosskunden und der Grosskundenkarteninhaber in dem Umfang und zu denjenigen Zwecken bearbeitet, wie dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm erforderlich ist. Zur Migros-Gruppe gehören: der Migros-Genossenschafts-Bund, die Migros-Genossenschaften, den Migros-Genossenschaften und/oder dem Migros-Genossenschafts-Bund gehörende Tochterunternehmen sowie Unternehmen, die mit dem Migros-Genossenschafts-Bund, den Migros-Genossenschaften und/oder den diesen gehörenden Tochtergesellschaften kooperieren.

Sofern die Grosskunden anlässlich der Registrierung dem separat zugestimmt haben, werden die Personendaten zum schriftlichen oder elektronischen Versand von Informations- und Werbemitteilungen bearbeitet. Die Migros Aare bearbeitet z.B. die Kontaktdaten, damit sie die entsprechenden Mitteilungen personalisieren und den Grosskunden zustellen kann. Bei E-Mail-Newslettern, Push-Nachrichten und anderen elektronischen Mitteilungen kann die Migros Aare zudem Angaben über die Nutzung der Mitteilungen bearbeiten (z.B. ob die E-Mail geöffnet wurde), damit die Migros Aare die Grosskunden besser kennenlernt, die Angebote genauer auf diese ausrichten und die Angebote generell verbessern kann. Wenn die Grosskunden damit nicht einverstanden sind, können diese die Bearbeitung der Nutzungsdaten in der Regel in ihrem E-Mail-Programm blockieren.

Die Grosskunden können ihre Einwilligung zur Bearbeitung ihrer Personendaten zu den oben genannten Zwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem sie sich bei einem Newsletter oder einer anderen elektronischen Mitteilung von diesem Service abmelden. Dies ist in der Regel über einen in jeder Mitteilung integrierten Abmeldelink möglich. Die Grosskunden können ihren Widerruf auch durch die Zustellung einer entsprechenden E-Mail an die folgende Adresse mpro@migrosaare.ch erklären.

Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleitungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, unter anderem auch in Länder, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Es wird vertraglich sichergestellt, dass dabei keine über den konkreten Auftrag hinausgehende Verwendung der Daten durch den bearbeitenden Dritten stattfindet und dieser die Daten weder für sich verwendet noch einem Dritten weitergibt.

Eine Weitergabe der Daten des Grosskunden oder von Grosskundenkarteninhabern ausserhalb der Migros-Gruppe oder anderen Dritten erfolgt nicht, es sei denn, dass dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften an Strafverfolgungs- oder andere Behörden gefordert wird oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der Migros Aare notwendig ist.

14. Abtretung

Der Grosskunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Grosskunden-Programm auf einen Dritten zu übertragen.

Die Migros Aare kann sämtliche Rechte bzw. Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung mit dem Grosskunden an Dritte abtreten. Ebenso kann die Migros Aare das ganze Vertragsverhältnis wie auch ihre Pflichten ganz oder teilweise an Dritte übertragen.

15. Kündigung und Ausschluss

Die Teilnahme am Grosskunden-Programm kann vom Grosskunden jederzeit gekündigt werden. Die Migros Aare ist berechtigt, die Teilnahme unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit fristlos möglich.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug, mangelnder Bonität, Verletzung dieser AVB sowie Verlust der Teilnahmeberechtigung. Im Falle der Kündigung werden die im Zusammenhang mit der Grosskundennummer ausgestellten Grosskundenkarten des Grosskunden per sofort gesperrt. Allfällige offene Rechnungsbeträge werden per sofort fällig. Die Zahlungs- und Mitteilungspflichten des Grosskunden gelten auch nach einer Kündigung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen der Migros Aare weiter.

Neben der Kündigung hat die Migros Aare das Recht, bei wichtigen Gründen jederzeit das Grosskunden-Programm zu sperren. Für die Sperrung genügt ein Anfangsverdacht auf das Vorliegen eines wichtigen Grunds, und die Sperrung ist solange zulässig, wie es zur angemessenen Prüfung des Sachverhaltes erforderlich ist. Ansprüche des Grosskunden aufgrund einer solchen Sperrung sind ausgeschlossen.

16. Beendigung Grosskunden-Programm

Die Migros Aare behält sich das Recht vor, das Grosskunden-Programm jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall ist die Migros Aare frei, den Grosskunden-Rabatt in ein neues Programm zu übernehmen.

17. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln dieser AVB vollständig oder teilweise unwirksam oder nichtig, sein sollten oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksam oder nichtige Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und dem Zweck der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

18. Änderungen, gültige AVB-Version

Die aktuell gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen sind jederzeit unter migrosaare.ch/mpro abrufbar.

Die Migros Aare kann die AVB sowie die Verzugszinsen und Gebühren im Zusammenhang mit dem Grosskunden-Programm jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Solche Änderungen werden dem Grosskunden an die von ihm angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt und gelten als vom Grosskunden genehmigt, sofern der Grosskunde nicht sämtliche seiner Grosskundenkarten innert 14 Kalendertagen seit der Mitteilung der Änderungen der Migros Aare zurückgibt und sein Konto kündigt.

Die Migros Aare ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen am Grosskunden-Programm vorzunehmen sowie das Grosskunden-Programm vorübergehend auszusetzen.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen sowie des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB und dem Grosskunden-Programm ergebenden Streitigkeiten ist – sofern rechtlich möglich zu regeln – Bern, Schweiz.

Gültig ab 1. Oktober 2021